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§ 7 - Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

neugefasst durch B. v. 03.12.1998 BGBl. I S. 3497; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 7 Allgemeine Voraussetzungen



(1) Beamte und Soldaten erhalten eine Zulage für Tauchertätigkeiten.

(2) 1Tauchertätigkeiten sind Übungen oder Arbeiten im Wasser

1.
im Taucheranzug ohne Helm oder ohne Tauchgerät,

2.
mit Helm oder Tauchgerät sowie als Ausbilder für die U-Boot-Rettung im Einsatzausbildungszentrum Schadensabwehr Marine in Erstverwendung.

2Zu den Tauchertätigkeiten gehören auch Übungen oder Arbeiten in Pressluft (Druckkammern).

(3) Die Zulage wird nicht gewährt neben der Minentaucherzulage nach § 23e und der Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr nach § 23m.



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Frühere Fassungen von § 7 EZulV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2017Artikel 2 Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
vom 10.04.2017 BGBl. I S. 828
aktuell vorher 01.06.2015Artikel 3 Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
vom 13.05.2015 BGBl. I S. 706
aktuellvor 01.06.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 EZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 EZulV Höhe der Zulage (vom 01.03.2024)
... Die Zulage für Tauchertätigkeit nach § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 beträgt je Stunde 4,35 Euro. (2) Die Zulage für ... je Stunde 4,35 Euro. (2) Die Zulage für Tauchertätigkeit nach § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 beträgt je Stunde Tauchzeit 1. bei einer Tauchtiefe von bis zu 5 Metern 18,01 ... 3 °C Wärme um 25 Prozent. (4) Die Zulage für Tauchertätigkeit nach § 7 Abs. 2 Satz 2 beträgt je Stunde ein Drittel der Sätze nach Absatz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 3 BwAttraktStG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... Wörter „der Dienst während Übungen," gestrichen. 3. In § 7 Absatz 3 werden die Wörter „Kampfschwimmer- oder" gestrichen und werden nach der ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 2 11. EZulVÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... 25 wird gestrichen. 2. § 3 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben. 3. In § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „das U-Boot-Rettungstauchen im Ausbildungszentrum Schiffssicherung ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... 6 (weggefallen) Titel 2 Zulage für Tauchertätigkeit § 7 Allgemeine Voraussetzungen § 8 Höhe der Zulage § 9 ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 10. EZulVÄndV
... für Dienst zu ungünstigen Zeiten". 3. Die Überschrift vor § 7 wird wie folgt gefasst: „Titel 2 Zulage für Tauchertätigkeit". ... § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 7 Abs. 2 Nr. 1" durch die Wörter „§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ... In Absatz 1 wird die Angabe „§ 7 Abs. 2 Nr. 1" durch die Wörter „§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... wird wie folgt gefasst: „Die Zulage für Tauchertätigkeit nach § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 beträgt je Stunde Tauchzeit 1. bei einer Tauchtiefe von ...