§ 23c - Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

neugefasst durch B. v. 03.12.1998 BGBl. I S. 3497; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 23c (aufgehoben)


§ 23c hat 4 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 5 Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes V. v. 8. Januar 2020 BGBl. I S. 27 m.W.v. 1. Januar 2020

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Frühere Fassungen von § 23c EZulV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020 (10.01.2020)Artikel 5 Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
vom 08.01.2020 BGBl. I S. 27
aktuell vorher 01.05.2017Artikel 2 Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
vom 10.04.2017 BGBl. I S. 828
aktuell vorher 01.06.2015Artikel 3 Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
vom 13.05.2015 BGBl. I S. 706
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
vom 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
aktuellvor 01.01.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 23c EZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23c EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 03.06.2008 BGBl. I S. 970
Artikel 1 8. EZulVÄndV
... ausgewiesene Stellenzulage." 5. In § 23e Abs. 4 wird die Angabe „§ 23c und der Fliegerzulage nach § 23f" durch die Angabe „§ 23c, der Fliegerzulage ... Angabe „§ 23c und der Fliegerzulage nach § 23f" durch die Angabe „§ 23c , der Fliegerzulage nach § 23f und der Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr nach ...

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 3 BwAttraktStG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... „53,69 Euro" durch die Angabe „75,17 Euro" ersetzt. 13. § 23c Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: ... (3) Die Minentaucherzulage wird nicht gewährt neben der U-Boot-Zulage nach § 23c ." 16. § 23f wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 2 11. EZulVÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... durch die Wörter „Angehörige der Besatzung" ersetzt. 14. § 23c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 5 BesStMV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... auf dem Luftweg". b) Die Angaben zu den §§ 23b und 23c werden wie folgt gefasst: „§ 23b (weggefallen) § 23c ... 23b und 23c werden wie folgt gefasst: „§ 23b (weggefallen) § 23c (weggefallen) ". c) Nach der Angabe zu § 23o werden die folgenden Angaben ... einer Fliegerzulage nach § 23f gewährt." 9. Die §§ 23b und 23c werden aufgehoben. 10. § 23d wird wie folgt gefasst: „§ 23d ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe § 23c Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote § 23d ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 10. EZulVÄndV
... die Wörter „vom 4. Juli 1990 (BGBl. I S. 1389)" gestrichen. 15. § 23c Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „an ...


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