Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 10 - Gesetz über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (WiKonzUG k.a.Abk.)

G. v. 31.12.1960; BGBl. 1961 I S. 9; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 01.05.1961; FNA: 704-2 Auskunftspflicht der Wirtschaft
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§ 10



Die Tätigkeit und die Befugnisse des Bundesamtes nach §§ 2, 3 und 4 enden mit der Vorlage des Berichtes nach § 6 Satz 2.



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