interne Verweise§ 16 GrStG Hauptveranlagung (vom 03.12.2019) ... der Hauptveranlagung festgesetzte Steuermeßbetrag gilt vorbehaltlich der §§ 17 und 20 von dem Kalenderjahr an, das zwei Jahre nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt beginnt. ... beginnt. Dieser Steuermeßbetrag bleibt unbeschadet der §§ 17 und 20 bis zu dem Zeitpunkt maßgebend, von dem an die Steuermeßbeträge der nächsten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 3 GrStRefG Änderung des Grundsteuergesetzes ... § 18 Nachveranlagung § 19 Anzeigepflicht § 20 Aufhebung des Steuermessbetrags § 21 Änderung von Steuermessbescheiden ... das für die Festsetzung des Steuermessbetrags zuständig ist." 11. In § 20 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 24 Abs. 2" durch die Angabe „§ 224 Absatz 2" ... gelten abweichend von § 16 Absatz 2 vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 mit Wirkung von dem am 1. Januar 2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses ... durch das Wort „Grundsteuerwerts" ersetzt. 24. In § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 , § 23 Absatz 1 und 2 wird jeweils das Wort „Einheitswert" durch das Wort ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4519/v62643.htm