Die Genehmigungsbehörde hat die bei der Raumverträglichkeitsprüfung nach
§ 15 des Raumordnungsgesetzes überschlägig geprüften Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt nach Maßgabe des
§ 20 Absatz 1b bei der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen.
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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
Artikel 1 1. BImSchV9ÄndV ... 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 2, § 21a Absatz 1 Satz 1 und 2, § 23 Absatz 3 Nummer 1 sowie § 23a Absatz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „Abs." durch das Wort „Absatz" ersetzt. ...
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88