Anlage 4 - Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung (HeizölLBV)

V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 536
Geltung ab 01.05.1982; FNA: 754-3-3 Energieversorgung

Anlage 4


Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert

siehe BGBl. I 1982 S. 544

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Zitierungen von Anlage 4 HeizölLBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 HeizölLBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HeizölLBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 HeizölLBV Referenzmenge bei Wechsel des Abnehmers
... Abnehmer auf Antrag die Übernahme der Heizölverbrauchsanlage nach dem Muster der Anlage 4. Der neue Abnehmer hat die erforderlichen Angaben glaubhaft zu machen. (2) Im ...
§ 10 HeizölLBV Feststellung der Bezugsrechte der Abnehmer durch Heizölhändler
... übereinstimmen, außer wenn der Abnehmer eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 darüber vorlegt, daß er die Referenzmenge eines früheren Abnehmers übernommen ...


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