5. Abschnitt - Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung (HeizölLBV)

V. v. 26.04.1982 BGBl. I S. 536
Geltung ab 01.05.1982; FNA: 754-3-3 Energieversorgung
5. Abschnitt Nachweis des Bezugs von leichtem Heizöl
§ 16 Aufbewahrungsempfehlung an Abnehmer
§ 17 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Heizölhändler

5. Abschnitt Nachweis des Bezugs von leichtem Heizöl

§ 16 Aufbewahrungsempfehlung an Abnehmer


§ 16 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Heizölhändler haben die ihren Abnehmern ausgestellten Lieferrechnungen über leichtes Heizöl mit der Lieferanschrift und folgender deutlich lesbarer Aufschrift zu versehen:

"Es wird empfohlen, diese Rechnung als Bezugsmengennachweis für den Fall einer Heizölbewirtschaftung vier Jahre aufzubewahren".

(2) Die Rechnungen sollen von den Abnehmern vier Jahre aufbewahrt werden.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 17 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Heizölhändler


§ 17 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Heizölhändler haben Aufzeichnungen darüber zu führen, an welche Abnehmer (Name oder Firma, Anschrift), wann, in welcher Menge und an welche Lieferanschrift sie leichtes Heizöl geliefert haben, soweit sich die Angaben nicht aus den nach Handels- oder Steuerrecht erforderlichen Büchern oder sonstigen Unterlagen ergeben.

(2) Unbeschadet weitergehender Aufbewahrungsfristen sind die Aufzeichnungen vier Jahre aufzubewahren.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed