Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung zum Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörenden "Reiherstiegs" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (ReiherstÜbgV k.a.Abk.)
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen verordnet: