Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke des zur Bundeswasserstraße Mittellandkanal gehörenden Hildesheimer Zweigkanals auf die Stadt Hildesheim (WaStrHildÜbgV k.a.Abk.)

V. v. 08.08.1995 BGBl. I S. 1041; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 19.08.1995; FNA: 940-9-21 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1990 (BGBl. I S. 1818) verordnet das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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