Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

§ 2 - Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke des zur Bundeswasserstraße Mittellandkanal gehörenden Hildesheimer Zweigkanals auf die Stadt Hildesheim (WaStrHildÜbgV k.a.Abk.)

V. v. 08.08.1995 BGBl. I S. 1041; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 19.08.1995; FNA: 940-9-21 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
|

§ 2



In der laufenden Nummer 33 des Verzeichnisses der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes (Anlage zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes), zuletzt geändert durch die Verordnung vom
3. November 1994 (BGBl. I S. 3377), wird in der Spalte 1 "Bezeichnung der Wasserstraße" die km-Angabe "14,623" beim Zweigkanal nach Hildesheim durch die km-Angabe "14,401" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed