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§ 7b - Versorgungsrücklagegesetz (VersRücklG)

neugefasst durch B. v. 27.03.2007 BGBl. I S. 482; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 2030-2-28 Beamte
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§ 7b (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 7b VersRücklG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 05.01.2017 BGBl. I S. 17
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 4 Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 22.12.2007 BGBl. I S. 3245
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7b VersRücklG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7b VersRücklG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersRücklG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 1 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
... wird durch die Angabe „2032" ersetzt. 7. Die §§ 7a bis 7c werden aufgehoben. 8. In § 10 Absatz 1 Satz 2 wird nach dem Wort ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 5 BPPersRFG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
... § 7b des Versorgungsrücklagegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2007 ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3245
Artikel 4 6. SGBIIIuaÄndG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
... (BGBl. I S. 482) wird wie folgt geändert: 1. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „§ 7b Entnahme von Mitteln durch die Bundesagentur für ... 1. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „§ 7b Entnahme von Mitteln durch die Bundesagentur für Arbeit Die von der Bundesagentur ...