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Zitierungen von § 1 VersRücklG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VersRücklG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersRücklG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 VersRücklG Zweck (vom 11.01.2017)
... Sondervermögen dient der Entlastung der in § 1 Absatz 1 genannten Stellen von Versorgungsaufwendungen. Es darf nach Maßgabe des ...
§ 6 VersRücklG Zuführung der Mittel (vom 01.07.2020)
... Versorgungsausgaben des laufenden Jahres und der Vorjahre ergebenden Beträge sind von den in § 1 Abs. 1 genannten Einrichtungen jährlich nachträglich zum 15. Mai des Folgejahres zu Lasten der ... einer Beurlaubung als ruhegehaltfähig anerkannt worden ist, sind von der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 , die die Beurlaubung ausgesprochen hat, Beträge auf der Grundlage der ohne die Beurlaubung ... 15. Juni und 15. September zu leisten. (4) Beträge, die von einem in § 1 Absatz 1 genannten Dienstherren als Versorgungszuschläge nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ... genannten Dienstherrn vereinnahmt werden. (5) Beträge, die von einem in § 1 Absatz 1 genannten Dienstherren als Abfindungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag ... vereinnahmt werden, sind dem Sondervermögen zuzuführen. Ein in § 1 Absatz 1 genannter Dienstherr, der für einen Beamten bereits eine Abfindung dem Sondervermögen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3288
Artikel 1 1. VersRücklGÄndG
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgende Angabe vorangestellt: „Abschnitt 1 Sondervermögen ... 1 Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes" ". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Geltungsbereich (1) Die ... des Bundes" ". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Geltungsbereich (1) Die Vorschriften des Abschnitts 1 gelten für den Bund und ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 1 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
... wie folgt gefasst: „Das Sondervermögen dient der Entlastung der in § 1 Absatz 1 genannten Stellen von Versorgungsaufwendungen. Es darf nach Maßgabe des § 7 ... 4 bis 6 werden angefügt: „(4) Beträge, die von einem in § 1 Absatz 1 genannten Dienstherren als Versorgungszuschläge nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer ... vereinnahmt werden, sind dem Sondervermögen zuzuführen. Ein in § 1 Absatz 1 genannter Dienstherr, der für einen Beamten bereits eine Abfindung dem ...