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Zitierungen von § 27 SÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 SÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27a SÜG Einsatz an sicherheitsempfindlicher Stelle (vom 16.01.2026)
... die nichtöffentliche Stelle erst nach der Mitteilung durch die zuständige Stelle nach § 27 Satz 1 Nummer 2 an sicherheitsempfindlicher Stelle eingesetzt werden. Ein Einsatz darf bei einer ...
§ 37 SÜG Strafvorschriften (vom 16.01.2026)
... sind, durch unrichtige Angaben erschleicht oder 2. entgegen § 21 Absatz 1 oder § 27 Satz 3 Daten für andere Zwecke nutzt, indem er sie innerhalb der Stelle an einen anderen weitergibt. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
G. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
Artikel 1 1. SÜGÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... werden soll. Die Zustimmung der mitbetroffenen Person ist beizufügen." 31. § 27 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 6
Artikel 1 SÜGMoG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen". h) Die Angabe zu § 27 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 27 Abschluss der ... h) Die Angabe zu § 27 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 27 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitsrelevanter ... Weitergabe sicherheitsrelevanter Erkenntnisse". i) Nach § 27 wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 27a Einsatz an ... durch die Angabe „nichtöffentliche" ersetzt. 29. § 27 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe ... durch die Angabe „nichtöffentliche" ersetzt. 30. Nach § 27 wird der folgende § 27a eingefügt: „§ 27a Einsatz an ... die nichtöffentliche Stelle erst nach der Mitteilung durch die zuständige Stelle nach § 27 Satz 1 Nummer 2 an sicherheitsempfindlicher Stelle eingesetzt werden. Ein Einsatz darf bei einer Untersagung durch ...
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