Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin (WinzerAusbV k.a.Abk.)

V. v. 03.02.1997 BGBl. I S. 161
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-226 Berufliche Bildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes



Der Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin wird staatlich anerkannt.

Anzeige