Änderung Anlage 2 BefErlV vom 01.06.2012

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Anlage 2 BefErlV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2012 geltenden Fassung
Anlage 2 BefErlV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 5 Abs. 16 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 zur Transportgenehmigungsverordnung


(Text neue Fassung)

Anlage 2 zur Beförderungserlaubnisverordnung


vorherige Änderung

Diese Anlage enthält den Vordruck zur Erteilung einer Transportgenehmigung (§ 8 Abs. 3).



Diese Anlage enthält den Vordruck zur Erteilung einer Beförderungserlaubnis (§ 8 Abs. 3).

(Textabschnitt unverändert)

(siehe BGBl. I 1996 S. 1419 - 1420)






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