§ 12 - Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)

§ 12 Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft

1.
die Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel vom 17. Mai 1977 (BGBl. I S. 789),

2.
die Vorschriften der Deutschen Arzneitaxe vom 1. Januar 1936 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2121-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, soweit sie nicht bereits durch die Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel aufgehoben worden sind,

3.
§ 8 Abs. 1 der Gebührenordnung für Tierärzte vom 2. September 1971 (BGBl. I S. 1520), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Juli 1977 (BGBl. I S. 1341).



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