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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.05.2012 aufgehoben
IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMIWidAnO k.a.Abk.)
A. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3586; aufgehoben durch V. A. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1279
Geltung ab 13.12.2004; FNA: 2030-14-140 Beamte
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Geltung ab 13.12.2004; FNA: 2030-14-140 Beamte
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IV. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
Nach § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter Abschnitt I genannten Behördenleiterinnen und Behördenleitern, soweit sie nach dieser Verwaltungsvorschrift für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig sind. Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.
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