Das Krankenhaus hat gegenüber den anderen Vertragsparteien nach §
11 des
Krankenhausentgeltgesetzes die Besonderheit der Einrichtung und der von ihr erbrachten Leistungen sowie das Vorliegen der Voraussetzungen nach §
1 schriftlich zu begründen. Dabei sind die Ist-Daten des Jahres 2004 nach den Katalogen der Anlagen der von den Selbstverwaltungspartnern nach §
17b Abs. 2 Satz 1 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes getroffenen Fallpauschalenvereinbarung 2005 vom 16. September 2004 vorzulegen; werden im Jahr 2005 Leistungen voraussichtlich erstmalig erbracht, sind diese Daten entsprechend vorzulegen. Für besondere Einrichtungen nach §
1 Abs. 2, 3 oder 5 ist bezogen auf die für die Einrichtung abrechenbaren Fallpauschalen nach Art und Umfang schriftlich darzulegen, insbesondere durch welche Diagnosen und Prozeduren die besondere Gruppe von Patienten und Patientinnen gekennzeichnet ist und dass bei Vorliegen langer Verweildauern diese auf die besondere Gruppe und somit nicht auf Unwirtschaftlichkeit zurückzuführen sind.
§ 1 FPVBE 2005 Ausnahme von besonderen Einrichtungen ... Fallpauschale liegt (Langlieger), und das Krankenhaus den Nachweis nach § 2 erbringt. Grundlage für die Ermittlungen nach Satz 1 sind die Fälle des Jahres 2004, die ... eine Ausnahme nach den Sätzen 1 bis 3 ist, dass das Krankenhaus den Nachweis nach § 2 erbringt. Ein selbständiges Kinderkrankenhaus, für das eine eigenständige ... des DRG-Vergütungssystems ausgenommen werden, wenn das Krankenhaus den Nachweis nach § 2 erbringt. Die Schiedsstelle entscheidet über diese Ausnahme nur bei spezialisierten ...