§ 44 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung | § 44 n.F. (neue Fassung) in der am 08.11.2006 geltenden Fassung durch Artikel 213 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
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(Textabschnitt unverändert) § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften | |
(Text alte Fassung) Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §§ 15 bis 40 und 41a erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften. | (Text neue Fassung) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §§ 15 bis 40 und 41a erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften. |