Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 2.
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 3.
- Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Maschinen, Arbeitsgeräten und Einrichtungen,
- 4.
- Verwenden lichtempfindlicher Materialien,
- 5.
- Herstellen und Bearbeiten einfacher Bild- und Tonaufnahmen,
- 6.
- Verwenden von Geräten zur elektronischen Aufzeichnung und Wiedergabe von Bild und Ton,
- 7.
- Ansetzen und Überwachen fotochemischer Bäder und Lösungen,
- 8.
- Vorbereiten von Filmentwicklungs- und Kopierarbeiten,
- 9.
- Entwickeln in Schwarzweiß und in Farbe,
- 10.
- Lichtbestimmen und Kopieren in Schwarzweiß und in Farbe,
- 11.
- Herstellen von Titeln, Tricks und Duplikaten,
- 12.
- Durchführen von Qualitätskontrollen.