Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.01.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 9 - Film- und Videolaboranten-Ausbildungsverordnung (FilmVAusbV)

V. v. 07.12.1982 BGBl. I S. 1663; aufgehoben durch § 1 V. v. 13.01.2014 BGBl. I S. 45
Geltung ab 01.08.1983; FNA: 806-21-1-101 Berufliche Bildung
|

§ 9 Aufhebung von Vorschriften



Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Rechtsverordnung geregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsberuf Filmkopienfertiger, sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.

Anzeige