1Der Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung verjährt in 30 Jahren.
2Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist nach den Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
§ 19 BetrAVG Allgemeine Tariföffnungsklausel (vom 01.01.2018) ... 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von den §§ 4, 5, 16, 18a Satz 1 , §§ 27 und 28 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. (2) Die ...
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1210
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 BetrRSG Änderung des Betriebsrentengesetzes ... 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von den §§ 4, 5, 16, 18a Satz 1 , §§ 27 und 28 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. (2) Die ... 2 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Für die Verjährung der Ansprüche gilt § 18a entsprechend. § 23 Zusatzbeiträge des Arbeitgebers (1) Zur ...