§ 19 Klassifizierung
Die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen richtet sich nach der vom Deutschen Patent- und Markenamt im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen gemäß dem in der Genfer Fassung vom 13. Mai 1977 des Abkommens vom 15. Juni 1957 von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (BGBl. 1981 II S. 358, 359) festgelegten Klassifikationssystem (Nizza-Klassifikation).
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 10.12.2012 BGBl. I S. 2630
Artikel 1 3. MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung ... ersetzt. cc) Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben. 5. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Klasseneinteilung Die ... und 4 werden aufgehoben. 5. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Klasseneinteilung Die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen richtet sich nach ...
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung ... Darstellungen mit nichtlateinischen Schriftzeichen". h) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Klassifizierung". i) Die ... h) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Klassifizierung". i) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: ... Wort „Wiedergabe" durch das Wort „Darstellung" ersetzt. 12. Die §§ 19 und 20 werden wie folgt gefasst: „§ 19 Klassifizierung Die ... ersetzt. 12. Die §§ 19 und 20 werden wie folgt gefasst: „ § 19 Klassifizierung Die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen richtet sich nach ... Klassifizierung jeder einzelnen Ware oder Dienstleistung in eine Klasse der Klasseneinteilung nach § 19 möglich ist. (2) Die Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz ...
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