Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 9 MarkenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MarkenV Inhalt der Anmeldung (vom 14.01.2019)
... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Darstellung der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6b Absatz 2 eine Markenbeschreibung und 3. ...
§ 6 MarkenV Angaben zur Markenform (vom 14.01.2019)
... Wortmarke (§ 7), 2. Bildmarke (§ 8), 3. dreidimensionale Marke ( § 9 ), 4. Farbmarke (§ 10), 5. Klangmarke (§ 11), 6. ...
§ 12 MarkenV Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken (vom 14.01.2019)
... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 ...
§ 12a MarkenV Sonstige Markenformen (vom 14.01.2019)
... Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
... Wortmarke (§ 7), 2. Bildmarke (§ 8), 3. dreidimensionale Marke ( § 9 ), 4. Farbmarke (§ 10), 5. Klangmarke (§ 11), 6. ... Absatz 6 ersetzt: „(6) § 6a bleibt unberührt." 7. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Dreidimensionale Marken (1) Wenn ... 6a bleibt unberührt." 7. § 9 wird wie folgt gefasst: „ § 9 Dreidimensionale Marken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als ... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 entsprechend. § 12a Sonstige Markenformen (1) Meldet der ... (1) Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ist eine ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 entsprechend." 10. § 13 wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 22.11.2006 BGBl. I S. 2660
Artikel 1 MarkenVÄndV
... vom 26. September 2006 (BGBl. I S. 2159), wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 wird jeweils die Angabe „§ 8 Abs. 2 bis ...

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 1 MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung
... Etiketten werden vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht bearbeitet." 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... durch das Wort „zwei" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 bis 3 und 4 Satz 2" ersetzt. ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 bis 3 und 4 Satz 2" ersetzt. 6. § 20 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Wiedergabe der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6a Absatz 2 eine Markenbeschreibung und".  ... die für den Schutzgegenstand maßgebliche Markenwiedergabe." 9. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Dreidimensionale Marken (1) Wenn ... Markenwiedergabe." 9. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Dreidimensionale Marken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als ... (2) Für die Form der Wiedergabe gelten die Regelungen in den §§ 8 bis 11 entsprechend." 14. § 14 wird aufgehoben. 15. § 15 wird ...