Zitierungen von § 15 MarkenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 10.12.2012 BGBl. I S. 2630
Artikel 1 3. MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung
... das Wort „zusätzlich" eingefügt. 4. § 15 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
...  „§ 12a Sonstige Markenformen". g) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Fremdsprachige Anmeldungen, Darstellungen ... g) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: „ § 15 Fremdsprachige Anmeldungen, Darstellungen mit nichtlateinischen Schriftzeichen".  ... versehenen Gegenstände oder der Marke selbst beigefügt werden." 11. § 15 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
... gefasst: „§ 14 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Fremdsprachige Anmeldungen, Wiedergaben mit ... d) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Fremdsprachige Anmeldungen, Wiedergaben mit nichtlateinischen Schriftzeichen". e) ... 8 bis 11 entsprechend." 14. § 14 wird aufgehoben. 15. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Fremdsprachige Anmeldungen, Wiedergaben mit ... 14 wird aufgehoben. 15. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Fremdsprachige Anmeldungen, Wiedergaben mit nichtlateinischen Schriftzeichen (1) ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed