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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 VerkPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 
VerkPrV selbst, 
Ermächtigungsgrundlagen, 
anderen geltenden Titeln, 
Änderungsvorschriften und in 
aufgehobenen Titeln.
 interne Verweise
§ 1 VerkPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2  bis 11 durchführen.   (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 4 VerkPrV Zusatzqualifikationen 
... zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin bestanden hat.   (3) § 3 Abs. 5, §  6 , § 8 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 1 gelten entsprechend.   (4) Über das ...
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