Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2007 aufgehoben
§ 6 Andere Regelungen für einen Paßersatz
Die in anderen Rechtsvorschriften oder in zwischenstaatlichen Vereinbarungen festgelegten Muster amtlicher Ausweise als Paßersatz sowie die dort getroffenen Regelungen über Lichtbilder und Gültigkeitsdauer bleiben von dieser Rechtsverordnung unberührt.
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