Zitierungen von § 12 LMEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 LMEV Einfuhruntersuchung (vom 08.11.2006)
... in den in § 1 Abs. 3 genannten Verordnungen sind nicht anzuwenden, soweit in einem in § 12 Abs. 3 Nr. 1 genannten nicht unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft ... macht auch Änderungen und die Aufhebung des Rechtsaktes im Bundesanzeiger bekannt. § 12 Abs. 5 gilt entsprechend. (4) Bei der Einfuhr der in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten ... Bei der Einfuhr der in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Lebensmittel werden in einem in § 12 Abs. 3 Nr. 2 genannten nicht unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft ... macht auch Änderungen und die Aufhebung dieses Rechtsaktes im Bundesanzeiger bekannt. § 12 Abs. 5 gilt ...
§ 7 LMEV Durchfuhr
... Europäischen Wirtschaftsraum nach nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Artikels 12 Abs. 4 Buchstabe b oder Artikels 13 Abs. 1 Buchstabe a der Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. ... Behörde festgestellt, dass die Durchfuhr von Sendungen nach Absatz 1 nach § 12 Abs. 1 oder 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 und 3 verboten oder beschränkt ist oder ...
§ 15 LMEV Straftaten
... Nach § 28a Nr. 6 des Fleischhygienegesetzes wird bestraft, wer entgegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 Fleisch einführt oder sonst verbringt. (2) Nach § 29 Nr. 2 des ... Nach § 29 Nr. 2 des Geflügelfleischhygienegesetzes wird bestraft, wer entgegen § 12 Abs. 1 Nr. 2 Geflügelfleisch einführt oder sonst ...
Anlage 2 LMEV (zu § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 7 Abs. 5 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1) Durchführung der Warenuntersuchung
... der Sendung. 7. Die Nummern 1 bis 3 gelten nicht, soweit in einem in § 12 Abs. 3 Nr. 1 genannten nicht unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft ... macht auch Änderungen und die Aufhebung des Rechtsaktes im Bundesanzeiger bekannt. § 12 Abs. 5 gilt entsprechend. ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed