In die Erläuterungen zu den nachstehend genannten Angaben unter dem Bilanzstrich sind die jeweils angegebenen Punkte einzubeziehen:
- 1.
- Eventualverbindlichkeiten:
Zu den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen Angabe von Arten und Beträgen sowie Aufgliederung nach Kreditnehmern (Kreditinstitute und Nichtkreditinstitute), bei Kreditgarantiegemeinschaften auch Angabe der noch nicht valutierenden Beträge sowie der Nebenkosten, wobei die Beträge zu schätzen sind, falls genaue Zahlen nicht vorliegen; es ist darzulegen, ob notwendige Rückstellungen gebildet sind.
- 2.
- Andere Verpflichtungen:
Zu den Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften Gliederung nach Art der in Pension gegebenen Gegenstände und nach Fristen.