Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2009 aufgehoben
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§ 77 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

V. v. 17.12.1998 BGBl. I S. 3690; aufgehoben durch § 62 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793
Geltung ab 22.12.1998; FNA: 7610-1-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 77 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und Zwischenabschlüssen der Kreditinstitute vom 21. Juli 1994 (BGBl. I S. 1803) und die Richtlinien für die Depotprüfung (Bekanntmachung vom 16. Dezember 1970, BAnz. Nr. 239 vom 23. Dezember 1970) außer Kraft.



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