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Anlage 4 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

V. v. 17.12.1998 BGBl. I S. 3690; aufgehoben durch § 62 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793
Geltung ab 22.12.1998; FNA: 7610-1-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 4 (zu § 68) Datenübersicht zu § 68 PrüfbV (Ergänzungen zur Datenübersicht von Kreditinstituten, die eingetragene Genossenschaften oder Sparkassen sind und deren Prüfungsbericht zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung nicht vom Bundesaufsichtsamt angefordert ist)



Ergänzungen zur Datenübersicht von Kreditinstituten, die eingetragene Genossenschaften oder Sparkassen sind und deren Prüfungsbericht zumZeitpunkt seiner Fertigstellung nicht vom Bundesaufsichtsamt angefordert ist
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. D-Mark (DEM) oder Tsd. Euro (EUR);
ISO-Währungscode angeben: ___
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben


Position
 Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)

(1) Zusätzliche Erläuterungen zu den einzelnen Passivposten
der Jahresbilanz
Zu Passivposten 12 d - Bilanzgewinn/Bilanzverlusl
   

bei Sparkassen:
   

1.

Bilanzgewinn
   

vorgesehene Gewinnverwendung
   
a)Einstellung in die Gewinnrücklagen    
b)sparkassenrechtliche Ausschüttung    
c)sonstige sparkassenrechtliche Verwendung    
d)Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals    
e)Wiederauffüllung der Einlagen stiller Gesellschafter    

2.

Bilanzverlust
   

Verlust gedeckt
   
a)aus Gewinnrücklagen    
b)aus stillen Einlagen u.a. Fremdverbindlichkeiten, die
am Bilanzverlust teilnehmen
   
c)vom Gewährträger (ggf. in welcher Weise)    

bei Genossenschaften:
   
1.
Bilanzgewinn
   


vorgesehene Gewinnverwendung
   
a)Zuführung zu den Ergebnisrücklagen    

b)
Ausschüttung von % Dividende
davon:
   
aa) Gutschrift auf Geschäftsguthaben    
bb) Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals    
cc) Wiederauffüllung der Einlagen stiller Ge-
sellschafter
   

2.

Bilanzverlust
   

Verlust gedeckt
   
a)aus Kapital- und Ergebnisrücklagen    
b)aus stillen Einlagen u.a. Fremdverbindlichkeiten, die
am Bilanzverlust teilnehmen
   

(2) Zusätzliche Daten zur Vermögenslage
   

Einreichung der Darstellung der Eigenmittel nach § 22
   

(3) Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft
   

1.

Kreditgrenzen
   
a)Großkreditdefinitionsgrenze   

aa) bei Nichthandelsbuchinstituten nach § 13
Abs. 1 Satz 1 KWG
   
bb) bei Handelsbuchinstituten    
aaa) Anlagebuch-Großkreditdefinitionsgrenze
nach § 13a Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 KWG
   
bbb) Gesamtbuch-Großkreditdefinitionsgrenze
nach § 13a Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 KWG
   
b)Sparkassenrechtliche Personalkredithöchstgrenze 1)    

c)
Die Kreditgrenzen nach § 49 GenG betragen 2)    
aa) für den Vorstand allein bis zu    
bb) für den Vorstand mit Zustimmung des Auf-
sichtsrates bis zu
   
cc)   
dd) Sonderkreditgrenzen waren festgesetzt
für Kredite bis zu
für Kredite bis zu
für Kredite bis zu
für Kredite bis zu
   

2.

Großkreditgesamtobergrenzen
   
a)bei Nichthandelsbuchinstituten Großkreditgesamt-
obergrenze nach § 13 Abs. 3 Satz 5 KWG
   

b)
bei Handelsbuchinstituten    
aa) Anlagebuch-Großkreditgesamtobergrenze nach
§ 13a Abs. 3 Satz 5 KWG
   
bb) Gesamtbuch-Großkreditgesamtobergrenze nach
§ 13a Abs. 4 Satz 5 KWG
   

3.

Großkrediteinzelobergrenzen
   

a)
bei Nichthandelsbuchinstituten: Großkrediteinzel-
obergrenzen nach
   
aa) § 13 Abs. 3 Satz 1 KWG    
bb) § 13 Abs. 3 Satz 3 KWG    

b)
bei Handelsbuchinstituten:    
aa) Gesamtbuch-Großkrediteinzelobergrenzen nach    
aaa) § 13a Abs. 4 Satz 1 KWG    
bbb) § 13a Abs. 4 Satz 3 KWG    
bb) Handelsbuch-Gesamtpositionsobergrenze nach
§ 13a Abs. 5 Satz 1 KWG
   
cc) Gesamt-Überschreitungspositionsobergrenze
nach § 13a Abs. 5 Satz 3 KWG
   

4.

Überschreitungen der Großkreditobergrenzen
   

a)
bei Nichthandelsbuchinstituten:    
aa) Gesamt-Überschreitungsbetrag
Großkrediteinzelobergrenzen
   
bb) Gesamt-Überschreitungsbetrag
Großkreditgesamtobergrenze
   
cc) Unterlegungsbetrag nach § 13 Abs. 3 Satz 2,
6 und 7 KWG 3)
   

b)
bei Handelsbuchinstituten:    
aa) Gesamt-Überschreitungsbetrag
Großkrediteinzelobergrenzen
   
bb) Gesamt-Überschreitungsbetrag
Großkreditgesamtobergrenzen
   
cc) Unterlegungsbetrag nach § 13a Abs. 3 Satz
2, 6 u. 7 KWG, letzterer i.V.m. § 13 Abs. 3
Satz 7 KWG 4)
   

5.

Risikolage
   

Blankoanteile der geprüften Kredite mit erhöhten
latenten Risiken 5)
   


1)
Wird die sparkassenrechtliche Personalkredithöchstgrenze in Abhängigkeit von variablen Größen (z.B. Einlagen) festgestellt, so ist von den Werten der Jahresbilanz auszugehen. In Klammern ist der am Bilanzstichtag geltende Betrag anzugeben.

2)
Werden die Kreditgrenzen in Abhängigkeit von variablen Größen festgelegt, so ist von den Werten der Jahresbilanz auszugehen. Handelt es sich bei der Bezugsgröße um das haftende Eigenkapital/Eigenmittel, so ist der aufgrund der nach dem jeweils geltenden Meldebogen zum GS I ermittelte Betrag zugrunde zu legen (vgl. § 22). In Klammern ist jeweils die am Bilanzstichtag geltende Kreditgrenze anzugeben.

3)
Unterlegungsfreie Beträge können sich aufgrund der Bildung GuV-wirksamer Risikovorsorge oder durch Verwaltungsanweisung nach § 13 Abs. 3 Satz 9 KWG ergeben.

4)
Unterlegungsfreie Beträge können sich aufgrund der Bildung GuV-wirksamer Risikovorsorge ergeben.

5)
Angaben, soweit Daten vorhanden.