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§ 51 - Seemannsgesetz (SeemG k.a.Abk.)

G. v. 26.07.1957 BGBl. II S. 713; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9513-1 Schiffsbesatzung
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§ 51 Regelung bei Streit über die Krankenfürsorge des Reeders



Bei Streit zwischen dem Besatzungsmitglied und dem Reeder über die Krankenfürsorge trifft das Seemannsamt, das zuerst angerufen wird, eine vorläufige Regelung.



 

Zitierungen von § 51 Seemannsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 SeemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52a SeemG
... erkrankten oder verletzten Besatzungsmitglied im Sinne der §§ 42 bis 52 steht ein Besatzungsmitglied gleich, das infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation ...
§ 78 SeemG Anwendung der Vorschriften des Dritten Abschnitts auf den Kapitän (vom 25.04.2013)
... Die Vorschriften der §§ 23 bis 26, 30 bis 37, 39, 40 Abs. 3, §§ 41 bis 60, §§ 66, 75 bis 77 finden sinngemäß auch auf den Kapitän ...
§ 124 SeemG Ordnungswidrigkeiten des Besatzungsmitglieds
...  einer Anordnung zuwiderhandelt, die das Seemannsamt nach den Vorschriften der §§ 51 , 69 oder 74 Abs. 7 als vorläufige Regelung getroffen hat. (2) Der Kapitän ...
§ 125 SeemG Ordnungswidrigkeiten des Kapitäns
...  7. einer Anordnung, die das Seemannsamt nach den Vorschriften der §§ 51 , 69, 74 Abs. 7 oder 78 Abs. 3 Satz 4 als vorläufige Regelung getroffen hat, 8.  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 61 PflegeVG Änderung des Seemannsgesetzes
... 52a Dem erkrankten oder verletzten Besatzungsmitglied im Sinne der §§ 42 bis 52 steht ein Besatzungsmitglied gleich, das infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation ... 41 bis 47, 48 Abs. 2, 49 bis 60" durch die Zitierung „§§ 41 bis 60" ersetzt. b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Die Absätze 3 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Seemannsamtsverordnung
V. v. 21.10.1981 BGBl. I S. 1146; aufgehoben durch § 66 V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460
§ 14 SeemAmtsV Allgemeines (vom 01.12.2006)
... den Entscheidungen nach den §§ 51 , 69, 74 Abs. 7 und § 78 Abs. 4, über die Einwilligung nach § 49 Abs. 1, den ...