Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.07.2018 aufgehoben
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§ 1 - Festlandsockel-Bergverordnung (FlsBergV)

V. v. 21.03.1989 BGBl. I S. 554; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866
Geltung ab 01.07.1989; FNA: 750-15-8 Bergbau
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1. Abschnitt Anwendungsbereich
§ 1 Räumliche und sachliche Anwendung

1. Abschnitt Anwendungsbereich

§ 1 Räumliche und sachliche Anwendung


§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Diese Verordnung gilt für die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen im Bereich des Festlandsockels.



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