Änderung §§ 163 bis 169 AktG vom 01.01.2020

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§§ 162 bis 169 AktG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
§§ 163 bis 169 AktG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637

(Text alte Fassung)

§§ 162 bis 169 (aufgehoben)


(Text neue Fassung)

§§ 163 bis 169 (aufgehoben)





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