Vierter Abschnitt - Aktiengesetz (AktG)
Erstes Buch Aktiengesellschaft
Fünfter Teil Rechnungslegung. Gewinnverwendung
Vierter Abschnitt Bekanntmachung des
Jahresabschlusses
§ 177 (aufgehoben)
§ 178 (aufgehoben)
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