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Zitierungen von § 255 AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 255 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 255a AktG Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 15.12.2023)
... die Kapitalerhöhung kann bestimmt werden, dass anstelle einer baren Ausgleichszahlung ( § 255 Absatz 4 ) zusätzliche Aktien der Gesellschaft gewährt werden. § 72a Absatz 1 Satz ... ist den anspruchsberechtigten Aktionären Ausgleich durch eine bare Zuzahlung gemäß § 255 Absatz 4 bis 7 zu gewähren, 1. um Spitzenbeträge auszugleichen oder 2. wenn die ... niedrigen Einlage nicht ausgeschüttet oder geleistet worden sind. (6) § 255 Absatz 5 bis 7 ist mit Ausnahme von Absatz 6 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Ansprüche auf eine ... eine Entschädigung in Geld gemäß den Absätzen 3 und 4 sind gemäß § 255 Absatz 6 Satz 1 ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, zu dem die Abfindung oder der Anspruch auf Gewinnausschüttung ...
§ 255b AktG Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 15.12.2023)
...  (6) Für den Beschluss über die Kapitalerhöhung nach Absatz 1 gilt § 255 Absatz 2  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 26p EGAktG Übergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (vom 15.12.2023)
... § 255 des Aktiengesetzes in der ab dem 15. Dezember 2023 geltenden Fassung sowie die §§ 255a und 255b des ...

Gesetz zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten
G. v. 24.12.1956 BGBl. I S. 1073
§ 4 KredInstNdlAufhG
... §§ 233ff. des Aktiengesetzes oder die Übertragung des Vermögens nach § 255 des Aktiengesetzes oder nach dem Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und ...

Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Artikel 1 G. v. 12.06.2003 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 1 SpruchG Anwendungsbereich (vom 15.12.2023)
... der zusätzlich zu gewährenden Aktien für Aktionäre bei Kapitalerhöhungen ( § 255 Absatz 4 bis 7 und § 255a des Aktiengesetzes); 2. des Ausgleichs für außenstehende ...
§ 10a SpruchG Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 15.12.2023)
... dem Zinsanspruch gemäß § 72a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 des Umwandlungsgesetzes oder § 255 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit § 255a Absatz 6 des Aktiengesetzes zugrunde zu legenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 4 BilRUG Änderung des Aktiengesetzes
... 209 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „§§ 242 bis 256, 264 bis 274" durch die Wörter „§§ 242 bis 256a, 264 bis ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 1 ZuFinG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
... der zusätzlich zu gewährenden Aktien für Aktionäre bei Kapitalerhöhungen ( § 255 Absatz 4 bis 7 und § 255a des Aktiengesetzes);". b) Die bisherigen Nummern 1 bis 6 werden ... dem Zinsanspruch gemäß § 72a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 des Umwandlungsgesetzes oder § 255 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit § 255a Absatz 6 des Aktiengesetzes zugrunde zu legenden ...
Artikel 13 ZuFinG Änderung des Aktiengesetzes
... „Die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien kann nicht vorgesehen werden." 13. § 255 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „werden" ... das Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes bestimmt." 14. Nach § 255 werden die folgenden §§ 255a und 255b eingefügt: „§ 255a ... die Kapitalerhöhung kann bestimmt werden, dass anstelle einer baren Ausgleichszahlung ( § 255 Absatz 4 ) zusätzliche Aktien der Gesellschaft gewährt werden. § 72a Absatz 1 Satz 2 des ... ist den anspruchsberechtigten Aktionären Ausgleich durch eine bare Zuzahlung gemäß § 255 Absatz 4 bis 7 zu gewähren, 1. um Spitzenbeträge auszugleichen oder 2. wenn die ... niedrigen Einlage nicht ausgeschüttet oder geleistet worden sind. (6) § 255 Absatz 5 bis 7 ist mit Ausnahme von Absatz 6 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Ansprüche auf eine ... eine Entschädigung in Geld gemäß den Absätzen 3 und 4 sind gemäß § 255 Absatz 6 Satz 1 ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, zu dem die Abfindung oder der Anspruch auf Gewinnausschüttung ... (6) Für den Beschluss über die Kapitalerhöhung nach Absatz 1 gilt § 255 Absatz 2  ...
Artikel 14 ZuFinG Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
...  „§ 26p Übergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz § 255 des Aktiengesetzes in der ab dem 15. Dezember 2023 geltenden Fassung sowie die §§ 255a und 255b des ...