§ 101
Amtliche Meßuhren sind die von der Bundesmonopolverwaltung zugelassenen Weingeistzähler, Weingeistmesser und Probenehmer.
interne Verweise§ 177 BrennO (vom 15.12.2010) ... Meßuhren ( §§ 101 bis 107) sind nach der von der Bundesmonopolverwaltung herausgegebenen Anweisung (§ 102 Abs. ...
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