Eingangsformel - Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV)

V. v. 15.12.1999 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 26 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 900-14-2 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294) verordnet die Bundesregierung unter Wahrung der Rechte des Bundestages:



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