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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben

§ 82 - D-Markbilanzgesetz (DMBG k.a.Abk.)

G. v. 21.08.1949 WiGBl. 279; aufgehoben durch Artikel 48 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 4140-1 D-Mark-Eröffnungsbilanz

§ 82 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Tritt dieses Gesetz erst nach dem 15. Juli 1949 in Kraft, so verlängern sich die in § 3 Abs. 2, 3 und 5 bestimmten Fristen (Termine) um den Zeitraum, der zwischen dem 1. Juli 1949 und dem letzten Tage des Kalendermonats, in dem dieses Gesetz verkündet wird, liegt.

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