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§ 18c - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte



(1) 1Einer Fachkraft ist ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn

1.
sie seit drei Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g ist,

2.
sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g von ihr besetzt werden darf,

3.
sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist,

4.
sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und

5.
die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 6, 8 und 9 vorliegen; § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 4 und 6 gilt entsprechend.

2Die Frist nach Satz 1 Nummer 1 verkürzt sich auf zwei Jahre und die Frist nach Satz 1 Nummer 3 verkürzt sich auf 24 Monate, wenn die Fachkraft eine inländische Berufsausbildung oder ein inländisches Studium erfolgreich abgeschlossen hat.

(2) 1Abweichend von Absatz 1 ist dem Inhaber einer Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er mindestens 27 Monate eine Beschäftigung nach § 18g ausgeübt hat und für diesen Zeitraum Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist und die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 6, 8 und 9 vorliegen und er über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. 2§ 9 Absatz 2 Satz 2 bis 4 und 6 gilt entsprechend. 3Die Frist nach Satz 1 verkürzt sich auf 21 Monate, wenn der Ausländer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

(3) 1Einer hoch qualifizierten Fachkraft mit akademischer Ausbildung soll ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind sowie die Voraussetzung des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 vorliegt. 2Die Landesregierung kann bestimmen, dass die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach Satz 1 der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle bedarf. 3Hoch qualifiziert nach Satz 1 sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere

1.
Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder

2.
Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.





 

Frühere Fassungen von § 18c AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2024Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
aktuell vorher 18.11.2023Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
aktuell vorher 01.03.2020Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
aktuell vorher 06.09.2013Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
vom 29.08.2013 BGBl. I S. 3484
aktuell vorher 01.08.2012Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
vom 01.06.2012 BGBl. I S. 1224
aktuellvor 01.08.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18c AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18c AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 AufenthG Niederlassungserlaubnis (vom 01.03.2024)
...  (3a) Dem Ehegatten eines Ausländers, der eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn 1. er in ehelicher ...
§ 29 AufenthG Familiennachzug zu Ausländern (vom 01.03.2024)
... oder einer Mobiler-ICT-Karte oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3 , den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender ...
§ 30 AufenthG Ehegattennachzug (vom 18.11.2023)
... oder einer Mobiler-ICT-Karte oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3 , den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender ...
§ 32 AufenthG Kindernachzug (vom 18.11.2023)
... mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebender Ehegatte eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c Absatz 3 , eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis ...
§ 36 AufenthG Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger (vom 01.03.2024)
... ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder ein Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3 , den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender ...
§ 44 AufenthG Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (vom 18.11.2023)
...  1. erstmals eine Aufenthaltserlaubnis a) zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 18g, 19c und 21), b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 18.11.2023)
... nach § 6 zu Zwecken nach den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3 , den §§ 18d, 18f, 18g, 19, 19b, 19c und 20 sowie bei Visumanträgen des Ehegatten ...
§ 72 AufenthG Beteiligungserfordernisse (vom 17.04.2024)
... Zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 16a, 16d, 16e, 16g, 18a, 18b, 18c Absatz 3 , des § 18g und der §§ 19 bis 19c können die Ausländerbehörde, das ...
§ 81a AufenthG Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (vom 01.03.2024)
... des Ausländers, der zu einem Aufenthaltszweck nach den §§ 16a, 16d, 18a, 18b, 18c Absatz 3 und nach § 18g einreisen will, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
§ 31 AufenthV Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung (vom 18.11.2023)
... eines öffentlichen Interesses, in den Fällen der §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3 , §§ 19, 19b, 19c oder 21 des Aufenthaltsgesetzes, in denen auf Grund von Absatz 1 Satz 1 ...
§ 44 AufenthV Gebühren für die Niederlassungserlaubnis (vom 01.04.2020)
...  1. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte ( § 18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes ) 147 Euro, 2. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung ...

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung (vom 18.11.2023)
... oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, 3. einer Beschäftigung nach § 18c Absatz 3 und § 18g Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, § 5, § 14 Absatz 1 und 1a, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Berufsausbildung § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte § 18d Forschung  ... Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden." 12. Die §§ 18 bis 20 werden wie folgt gefasst: „§ 18 Grundsatz der ... wird erteilt, wenn die Voraussetzungen der Erteilung einer Blauen Karte EU vorliegen. § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (1) Einer Fachkraft ist ohne ... In Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „§ 18 oder § 20" durch die Angabe „ § 18c oder § 19c" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 2 werden nach den Wörtern ... In Nummer 7 wird die Angabe „§§ 19 bis 21" durch die Wörter „ §§ 18c Absatz 3 und § 21" ersetzt. ccc) In Nummer 8 wird die Angabe „§ 20" ... a) In Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ 19" durch die Angabe „ § 18c Absatz 3" und die Angabe „§ 20 oder § 20b" durch die Angabe ... a wird die Angabe „§§ 18, 21" durch die Wörter „§§ 18a bis 18d, 19c und 21" ersetzt. 32. § 51 Absatz 1a wird wie folgt ... nach § 6 zu Zwecken nach den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3 , den §§ 18d, 18f, 19, 19b, 19c und 20 sowie bei Visumanträgen des Ehegatten oder ... Zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 16a, 16d, 16e, 18a, 18b, 18c Absatz 3 und der §§ 19 bis 19c können die Ausländerbehörde, das Bundesamt für ... des Ausländers, der zu einem Aufenthaltszweck nach den §§ 16a, 16d, 18a, 18b und 18c Absatz 3 einreisen will, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. (2) ...
Artikel 51 FachKrEG Änderung der Beschäftigungsverordnung
... Angabe „§ 2 Absatz 1" durch die Wörter „§ 18b Absatz 2 Satz 1 und § 18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes " ersetzt. d) In Absatz 5 Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Absatz 2" ...

Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
Artikel 1 ChAufenthG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... durch die Wörter „eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, § 18c Absatz 3 , den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... erfassten Beruf vorliegt, dieser Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf und die Bundesagentur für Arbeit nach § ... entsprechenden Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis ... erfassten Beruf vorliegt, dieser Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf und die Bundesagentur für Arbeit nach § ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 18 bis 21" durch die Angabe „§§ 18, 19 und 21" ersetzt. bb) ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  „§ 17b Studienbezogenes Praktikum EU". d) Nach der Angabe zu § 18c wird folgende Angabe eingefügt: „§ 18d Teilnahme am europäischen ... 3" die Wörter „oder Absatz 3" eingefügt. 11. Nach § 18c wird folgender § 18d eingefügt: „§ 18d Teilnahme am ...

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 1 AufenthGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... „zur Teilnahme an einem Schüleraustausch" eingefügt. 10. § 18c wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen
... „k) Aufenthaltstitel erteilt nach Einreise in das Bundesgebiet mit Visum nach § 18c AufenthG am". ccc) In Spalte B wird zu dem neuen Buchstaben k aus Spalte A die ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 FachKrEFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt." 7. § 18c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 2 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 27.02.2024)
...  „(3a) Dem Ehegatten eines Ausländers, der eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn 1. er in ehelicher ... oder die Altersgrenze nur geringfügig überschritten wird." 12. § 18c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... oder einer Mobiler-ICT-Karte oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3 , den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender ... ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder ein Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3 , den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 26a 7. SGBIVuaÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... 20b und 20c werden aufgehoben. 7. In § 21 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „ § 18c oder § 19c" durch die Wörter „den §§ 18b, 18d oder § 19c ...

Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 FachKrEFV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... 32 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. einer Beschäftigung nach § 18c Absatz 3 und § 18g Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, § 5, § 14 Absatz 1 und 1a, ...