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Synopse aller Änderungen des AufenthG am 31.12.2025
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2025 durch Artikel 5 des ChAufenthG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des AufenthG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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| AufenthG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 31.12.2025 geltenden Fassung | AufenthG n.F. (neue Fassung) in der am 31.12.2025 geltenden Fassung durch Artikel 5 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) (Fußnote zum Gesetz) Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet Abschnitt 1 Allgemeines § 3 Passpflicht § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 6 Visum § 7 Aufenthaltserlaubnis § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis § 9 Niederlassungserlaubnis § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU § 9b Anrechnung von Aufenthaltszeiten § 9c Lebensunterhalt § 10 Aufenthaltstitel bei Asylantrag § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot § 12 Geltungsbereich; Nebenbestimmungen § 12a Wohnsitzregelung Abschnitt 2 Einreise § 13 Grenzübertritt § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum § 15 Zurückweisung § 15a Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer Abschnitt 3 Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung § 16b Studium § 16c Mobilität im Rahmen des Studiums § 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen § 16e Studienbezogenes Praktikum EU § 16f Sprachkurse und Schulbesuch § 16g Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer § 17 Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes § 17a (aufgehoben) § 17b (aufgehoben) Abschnitt 4 Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen § 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte § 18d Forschung § 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher § 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher § 18g Blaue Karte EU § 18h Kurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU § 18i Langfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer § 19a Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer § 19b Mobiler-ICT-Karte § 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte § 19d Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung § 19e Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst § 19f Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e § 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet § 20a Chancenkarte; Verordnungsermächtigung § 20b Punktevergabe für die Chancenkarte; Verordnungsermächtigung § 20c (aufgehoben) § 21 Selbständige Tätigkeit Abschnitt 5 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen § 22 Aufnahme aus dem Ausland § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden § 23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen § 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen § 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration § 26 Dauer des Aufenthalts Abschnitt 6 Aufenthalt aus familiären Gründen § 27 Grundsatz des Familiennachzugs § 28 Familiennachzug zu Deutschen § 29 Familiennachzug zu Ausländern § 30 Ehegattennachzug § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten § 32 Kindernachzug § 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet § 34 Aufenthaltsrecht der Kinder § 35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder § 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger § 36a Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten Abschnitt 7 Besondere Aufenthaltsrechte § 37 Recht auf Wiederkehr § 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche § 38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte Abschnitt 8 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit § 39 Zustimmung zur Beschäftigung § 40 Versagungsgründe § 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis § 42 Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht Kapitel 3 Integration § 43 Integrationskurs § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs § 45 Integrationsprogramm § 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung § 45b Informations- und Beratungsangebote; Verordnungsermächtigung und Vorintegrationsmaßnahmen Kapitel 4 Ordnungsrechtliche Vorschriften § 46 Ordnungsverfügungen § 47 Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung § 47a Mitwirkungspflichten; Lichtbildabgleich § 47b Reisen in den Herkunftsstaat § 48 Ausweisrechtliche Pflichten § 48a Erhebung von Zugangsdaten § 49 Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität § 49a (aufgehoben) § 49b (aufgehoben) Kapitel 5 Beendigung des Aufenthalts Abschnitt 1 Begründung der Ausreisepflicht § 50 Ausreisepflicht § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen § 52 Widerruf § 53 Ausweisung § 54 Ausweisungsinteresse § 54a (aufgehoben) § 55 Bleibeinteresse § 56 Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit § 56a Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung Abschnitt 2 Durchsetzung der Ausreisepflicht § 57 Zurückschiebung § 58 Abschiebung § 58a Abschiebungsanordnung § 59 Androhung der Abschiebung § 60 Verbot der Abschiebung § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) § 60b Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 60c Ausbildungsduldung § 60d Beschäftigungsduldung § 61 Räumliche Beschränkung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtungen § 62 Abschiebungshaft § 62a Vollzug der Abschiebungshaft § 62b Ausreisegewahrsam § 62c Ergänzende Vorbereitungshaft § 62d Bestellung eines anwaltlichen Vertreters Kapitel 6 Haftung und Gebühren § 63 Pflichten der Beförderungsunternehmer § 64 Rückbeförderungspflicht der Beförderungsunternehmer § 65 Pflichten der Flughafenunternehmer § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung § 67 Umfang der Kostenhaftung § 68 Haftung für Lebensunterhalt § 68a Übergangsvorschrift zu Verpflichtungserklärungen § 69 Gebühren § 70 Verjährung Kapitel 7 Verfahrensvorschriften Abschnitt 1 Zuständigkeiten § 71 Zuständigkeit § 71a Zuständigkeit und Unterrichtung § 72 Beteiligungserfordernisse § 72a Abgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken § 73 Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln § 73a Unterrichtung über die Erteilung von Visa § 73b Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen § 73c Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern § 74 Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis Abschnitt 1a Durchbeförderung § 74a Durchbeförderung von Ausländern Abschnitt 2 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge § 75 Aufgaben § 76 Abschnitt 3 Verwaltungsverfahren § 77 Schriftform; Ausnahme von Formerfordernissen § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium § 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen § 79 Entscheidung über den Aufenthalt § 80 Handlungsfähigkeit § 81 Beantragung des Aufenthaltstitels § 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren § 82 Mitwirkung des Ausländers § 83 Beschränkung der Anfechtbarkeit § 84 Wirkungen von Widerspruch und Klage § 85 Berechnung von Aufenthaltszeiten § 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft Abschnitt 4 Datenschutz § 86 Erhebung personenbezogener Daten § 86a Erhebung personenbezogener Daten zu Förderungen der freiwilligen Ausreise und Reintegration § 87 Übermittlungen an Ausländerbehörden § 88 Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verarbeitungsregelungen § 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen § 89 Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen § 89a (aufgehoben) § 90 Übermittlungen durch Ausländerbehörden § 90a Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden § 90b Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden § 90c Datenübermittlungen im Visumverfahren über das Auswärtige Amt § 91 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten § 91a Datenerhebung und -verwendung im Fall vorübergehenden Schutzes § 91b Datenübermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle § 91c Innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG § 91d Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801 § 91e Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen § 91f Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2021/1883 innerhalb der Europäischen Union § 91g Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU § 91h Datenübermittlung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 Kapitel 8 Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration § 92 Amt der Beauftragten § 93 Aufgaben § 94 Amtsbefugnisse Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften § 95 Strafvorschriften § 96 Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet § 97 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen § 97a Geheimhaltungspflichten § 98 Bußgeldvorschriften Kapitel 9a Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung § 98a Vergütung § 98b Ausschluss von Subventionen § 98c Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge Kapitel 10 Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften § 99 Verordnungsermächtigung § 100 Sprachliche Anpassung § 101 Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte § 102 Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung § 103 Anwendung bisherigen Rechts § 104 Übergangsregelungen § 104a Altfallregelung § 104b Aufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern | |
| (Text alte Fassung) § 104c Chancen-Aufenthaltsrecht | (Text neue Fassung) § 104c Übergangsregelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht |
§ 105 Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 105a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 105b Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster § 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit § 105d Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde § 106 Einschränkung von Grundrechten § 107 Stadtstaatenklausel Anlage (zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b) Tabelle | |
§ 104c Chancen-Aufenthaltsrecht | § 104c Übergangsregelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht |
(1) 1 Einem geduldeten Ausländer soll abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 1, 1a und 4 sowie § 5 Absatz 2 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten hat und er 1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und 2. nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, grundsätzlich außer Betracht bleiben. 2 Die Aufenthaltserlaubnis nach Satz 1 soll versagt werden, wenn der Ausländer wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat und dadurch seine Abschiebung verhindert. 3 Für die Anwendung des Satzes 1 sind auch die in § 60b Absatz 5 Satz 1 genannten Zeiten anzurechnen. (2) 1 Dem Ehegatten, dem Lebenspartner und minderjährigen, ledigen Kindern, die mit einem Begünstigten nach Absatz 1 in häuslicher Gemeinschaft leben, soll unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 eine Aufenthaltserlaubnis auch dann erteilt werden, wenn diese sich am 31. Oktober 2022 noch nicht seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben. 2 Das Gleiche gilt für das volljährige ledige Kind, wenn es bei der Einreise in das Bundesgebiet minderjährig war. 3 Absatz 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung. (3) 1 Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 2 erteilt werden. 2 Sie gilt als Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5. 3 Sie wird für 18 Monate erteilt und ist nicht verlängerbar. 4 Während des Aufenthalts nach Satz 3 kann nur eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b erteilt werden. 5 Der Antrag auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels als nach § 25a oder § 25b entfaltet nicht die Wirkung nach § 81 Absatz 4. (4) 1 Der Ausländer ist spätestens bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b und, falls er das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach § 25a hinzuweisen. 2 Dabei soll die Ausländerbehörde auch konkrete Handlungspflichten, die in zumutbarer Weise zu erfüllen sind, bezeichnen. | (1) Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c in der Fassung dieses Gesetzes vom 31. Dezember 2022 gilt bis zum Ende ihrer Geltungsdauer als Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5. (2) 1 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c in der Fassung dieses Gesetzes vom 31. Dezember 2022 kann nur als Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b verlängert werden. 2 Sie gilt als Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5. 3 Der Antrag auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels als nach § 25a oder § 25b entfaltet nicht die Wirkung nach § 81 Absatz 4. |
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