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Zitierungen von § 11 KVdR-AusglV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 KVdR-AusglV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KVdR-AusglV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KVdR-AusglV Berechnung der voraussichtlichen ausgleichsfähigen Leistungsaufwendungen
... neuerrichtete Krankenkassen tritt bei der Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen (§ 11 ) an die Stelle der nach Absatz 1 zu berechnenden voraussichtlichen ausgleichsfähigen ...
§ 6 KVdR-AusglV Abrechnungsverfahren
... monatlichen Abschlagszahlungen nach § 11 und der Jahresausgleich nach § 13 werden über die Bundesversicherungsanstalt für ...
§ 12 KVdR-AusglV Allgemeines
... Nach Ablauf des Kalenderjahres sind die Abschlagszahlungen nach § 11 mit den endgültig für dieses Jahr zu leistenden Zahlungen durch einen Jahresausgleich ...
§ 13 KVdR-AusglV Jahresausgleich
...  die von den Krankenkassen und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nach § 11 Abs. 4 bis 6 geleisteten Abschlagszahlungen; als Abschlagszahlungen nach § 11 Abs. 4 bis 6 ... nach § 11 Abs. 4 bis 6 geleisteten Abschlagszahlungen; als Abschlagszahlungen nach § 11 Abs. 4 bis 6 gelten die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nach § 11 ... 11 Abs. 4 bis 6 gelten die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nach § 11 Abs. 7 nachgewiesenen Beträge. (2) Das Bundesversicherungsamt berechnet auf Grund ...