Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Gewährung von Weiterverpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit (SaZWVerpflPräV k.a.Abk.)

V. v. 24.11.1988 BGBl. I S. 2143; aufgehoben durch Artikel 30 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Geltung ab 01.07.1988; FNA: 2032-1-21 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Eingangsformel



Auf Grund des § 76 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1986 (BGBl. I S. 1553) der durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 14. November 1988 (BGBl. I S. 2113) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister der Finanzen verordnet:



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