§ 8 - Bundesrechnungshofgesetz (BRHG)

G. v. 11.07.1985 BGBl. I S. 1445; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 82 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
Geltung ab 20.07.1985; FNA: 63-20 Bundeshaushalt
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§ 8 Entscheidungen des Bundesrechnungshofes


§ 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

Entscheidungen des Bundesrechnungshofes treffen der Präsident (§ 19 Satz 1 Nr. 2), die Kollegien (§ 9), die Prüfungsgruppen (§ 10), die Senate (§ 11) und der Große Senat (§ 13).

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Zitierungen von § 8 BRHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BRHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeshaushaltsordnung (BHO)
G. v. 19.08.1969 BGBl. I S. 1284; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137
§ 119 BHO Inkrafttreten
... vom 7. Juni 1950 (Bundesgesetzbl. S. 199), 4. die §§ 4, 6, 7, 8 und 9 des Gesetzes über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes, 5. die ...


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