§ 7 - Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung (RindFlSoErstV k.a.Abk.)

V. v. 21.02.1994 BGBl. I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 96 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Geltung ab 26.02.1994; FNA: 7847-11-4-74 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 7 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung vom 18. August 1982 (BGBl. I S. 1229) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. Februar 1984 (BGBl. I S. 358), außer Kraft. Die in Satz 2 genannte Verordnung ist für die Gewährung der Sondererstattung nach den in § 1 genannten Rechtsakten weiter anzuwenden, die vor dem Tage des Inkrafttretens der in Satz 1 genannten Verordnung beantragt worden ist.



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