interne Verweise§ 15 BGSDlSLV Grenzschutzoffizieranwärter aus der Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn ... des Grenzschutzgrunddienstes zur Laufbahn der Grenzschutzoffiziere zugelassen werden. § 14 gilt entsprechend. Die in der Laufbahn der Grenzjäger und Unterführer zurückgelegte ... aufgestiegenen Reserveoffizieranwärter und der Grenzschutzreserveoffiziere gilt § 14 entsprechend. Ehemalige Angehörige der Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn, die ...
§ 16 BGSDlSLV Grenzschutzsanitätsoffiziere ... Stabsarzt im Bundesgrenzschutz der Reserve. Für ihre Beförderung gilt § 14 Abs. 3 entsprechend. (3) Als Grenzschutzsanitätsoffizier der Reserve mit der ... Bundesgrenzschutzes als geeignet beurteilt worden ist. Für seine Beförderung gilt § 14 Abs. 3 ...
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