Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 14 Verordnung über die Laufbahnen, das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienstleistenden im Bundesgrenzschutz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 BGSDlSLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGSDlSLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 BGSDlSLV Grenzschutzoffizieranwärter aus der Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn
... des Grenzschutzgrunddienstes zur Laufbahn der Grenzschutzoffiziere zugelassen werden. § 14 gilt entsprechend. Die in der Laufbahn der Grenzjäger und Unterführer zurückgelegte ... aufgestiegenen Reserveoffizieranwärter und der Grenzschutzreserveoffiziere gilt § 14 entsprechend. Ehemalige Angehörige der Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn, die ...
§ 16 BGSDlSLV Grenzschutzsanitätsoffiziere
... Stabsarzt im Bundesgrenzschutz der Reserve. Für ihre Beförderung gilt § 14 Abs. 3 entsprechend. (3) Als Grenzschutzsanitätsoffizier der Reserve mit der ... Bundesgrenzschutzes als geeignet beurteilt worden ist. Für seine Beförderung gilt § 14 Abs. 3 ...
§ 17 BGSDlSLV Grenzschutzoffiziere mit Befähigung zum Richteramt
... Major im Bundesgrenzschutz der Reserve. Für ihre Beförderung gilt § 14 Abs. 3 ...
§ 18 BGSDlSLV Grenzschutzoffiziere für technische Verwendungen mit wissenschaftlicher Vorbildung
... Major im Bundesgrenzschutz der Reserve. Für ihre Beförderung gilt § 14 Abs. 3 ...
§ 19 BGSDlSLV Grenzschutzoffiziere für technische Verwendungen mit dem Ingenieurzeugnis einer Ingenieurschule für das Bau- oder Maschinenwesen
... Leutnant im Bundesgrenzschutz der Reserve. Für ihre Beförderung gilt § 14 Abs. 3 ...