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§ 28 - Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)

V. v. 25.10.2001 BGBl. I S. 2758; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.08.2006 BGBl. I S. 1804
Geltung ab 01.11.2001; FNA: 7833-3-15 Tierschutz
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§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:

1.
die Kälberhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3328) und

2.
die Schweinehaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 1994 (BGBl. I S. 311), geändert durch die Verordnung vom 2. August 1995 (BGBl. I S. 1016).





 

Frühere Fassungen von § 28 TierSchNutztV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.08.2006Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
vom 01.08.2006 BGBl. I S. 1804

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 28 TierSchNutztV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 TierSchNutztV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchNutztV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 01.08.2006 BGBl. I S. 1804
Artikel 1 2. TierSchNutztVÄndV
... 26 Ordnungswidrigkeiten § 27 Übergangsregelungen § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten". 2. In § 2 werden in Nummer 4 der ... 5. 6. Die bisherigen §§ 16 bis 18 werden die neuen §§ 26 bis 28. 7. Der neue § 26 Abs. 1 wird wie folgt geändert: 0a) Nummer 17 ...