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Anlage 2
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Anlage 2 - Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV)
V. v. 07.10.1994
BGBl. I S. 3578
; zuletzt geändert durch V. v. 15.01.2003
BGBl. I S. 238
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 790-1-5
Forstwirtschaft
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wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage 1
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Anlage 3
Anlage 2 (zu §
1
Abs. 1)
Anlage 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
(Anlageband zum BGBl. I 1994 Nr. 86)
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Zitierungen von
Anlage 2 FoVHgV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 FoVHgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FoVHgV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 FoVHgV Bestimmung und Bezeichnung von Herkunftsgebieten
... zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete bestimmt und bezeichnet. Sie sind in der als Anlage
2
dieser Verordnung beigefügten Karte über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung ...
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