Änderung § 13 Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 20.07.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 BPräsWahlGÄndG am 20. Juli 2007 und Änderungshistorie des BPräsWahlG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.07.2007 geltenden Fassung
§ 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 20.07.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 12.07.2007 BGBl. I S. 1326
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 13


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

(Text neue Fassung)

(aufgehoben)

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed