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Zitierungen von § 20 Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 KSKBeiratV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSKBeiratV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 154 SchriftVG Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
...  1. In § 6 Absatz 1 wird das Wort „schriftliche" gestrichen. 2. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Widerspruchsbescheid Der ... gestrichen. 2. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Widerspruchsbescheid Der Widerspruchsbescheid ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen, ...
 
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